Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-15-2015

Was ist nach § 7 der 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' bei der Errichtung von Hochsitzleitern mit aufgenagelten Sprossen zu beachten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig. und Aufgenagelte Sprossen sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.

  • A)Aufgenagelte Sprossen sind grundsätzlich nicht zulässig.
  • B)Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig.
  • C)Aufgenagelte Sprossen sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.
  • D)<p>Zum Abstützen aufgenagelter Sprossen dürfen ausschließlich Spezialbeschläge zum Aufschrauben aus Edelstahl verwendet werden; die Schrauben müssen ebenfalls aus Edelstahl sein. Die "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" enthält eine Liste zugelassener Produkte.</p>

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten