Kurze Antwort
Bei ortsveränderlichen Hochsitzen muss nach UVV Jagd stets die Standsicherheit gewährleistet sein.
Die UVV Jagd (§ 7) verlangt für transportable Hochsitze ausdrücklich eine gesicherte Standsicherheit. Prüf- oder Gütezeichen wie GS, FPA oder eine TÜV-Betriebserlaubnis sind hierfür nicht gefordert.
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