Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-48-2015

Was ist nach der 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' bei der Verwendung transportabler Hochsitze zu beachten?

Kurze Antwort

Bei ortsveränderlichen Hochsitzen muss nach UVV Jagd stets die Standsicherheit gewährleistet sein.

  • A)Transportable Hochsitze müssen das 'GS-Zeichen' tragen.
  • B)Es muss sichergestellt werden, dass bei ortsveränderlichen Hochsitzen die Standsicherheit gewährleistet ist.
  • C)Die Hochsitze müssen das FPA-Prüfzeichen tragen.
  • D)Für die Bauart des Hochsitzes muss eine allgemeine Betriebserlaubnis des TÜV vorliegen.
Erklärung

Die UVV Jagd (§ 7) verlangt für transportable Hochsitze ausdrücklich eine gesicherte Standsicherheit. Prüf- oder Gütezeichen wie GS, FPA oder eine TÜV-Betriebserlaubnis sind hierfür nicht gefordert.

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