Kurze Antwort
Bei Tollwutverdacht ist der Amtstierarzt unverzüglich zu verständigen und das Stück bis zur Untersuchung vor Unbefugten sicherzustellen; Aufbrechen, Streifen oder Vergraben ist zu unterlassen.
Tollwut ist anzeigepflichtig; bereits der Verdacht muss gemeldet werden. Das Stück bleibt unberührt und gesichert, da Proben (i. d. R. Kopf) der Veterinärbehörde zuzuführen sind; Eingriffe erhöhen Ansteckungs- und Verschleppungsrisiken.
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