Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-69-2015

Was ist zu tun, wenn man ein Tollwut verdächtiges Stück Wild erlegt hat?

Kurze Antwort

Bei Tollwutverdacht ist der Amtstierarzt unverzüglich zu verständigen und das Stück bis zur Untersuchung vor Unbefugten sicherzustellen; Aufbrechen, Streifen oder Vergraben ist zu unterlassen.

  • A)den Amtstierarzt verständigen
  • B)das Stück Wild vor Unbefugten sicherstellen
  • C)das Stück aufbrechen und genau untersuchen.
  • D)das Stück sofort vergraben.
Erklärung

Tollwut ist anzeigepflichtig; bereits der Verdacht muss gemeldet werden. Das Stück bleibt unberührt und gesichert, da Proben (i. d. R. Kopf) der Veterinärbehörde zuzuführen sind; Eingriffe erhöhen Ansteckungs- und Verschleppungsrisiken.

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