Kurze Antwort
Begleiter müssen den Anweisungen des Hundeführers folgen, den Fangschuss nicht selbst antragen und ihre Schusswaffen erst bei Bedarf laden.
Der Hundeführer entscheidet, wann und wie die Nachsuche erfolgt. Den Fangschuss trägt grundsätzlich der Hundeführer an; Begleiter gehen nicht vor dem Nachsuchengespann und beseitigen keine Äste.
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