Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-123-2015

Was prüfen die staatlichen Beschussämter?

Kurze Antwort

Richtig sind: die Kennzeichnung der Waffe (Hersteller, Kaliber, Waffennummer), die Maßhaltigkeit (z.B. Patronenlagermaß, Maße des Zug- Feldkalibers) und die Haltbarkeit mit Beschusspatronen.

  • A)die Kennzeichnung der Waffe (Hersteller, Kaliber, Waffennummer)
  • B)die Treffsicherheit
  • C)die Maßhaltigkeit (z.B. Patronenlagermaß, Maße des Zug- Feldkalibers)
  • D)die Haltbarkeit mit Beschusspatronen

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