Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-113-2015

Was sind die Voraussetzungen zum Erwerb von Kurzwaffenmunition für den Jäger?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eine dem Kaliber entsprechende Kurzwaffe muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein und Der Munitionserwerb muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.

  • A)Eine dem Kaliber entsprechende Kurzwaffe muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein
  • B)Der Munitionserwerb muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein
  • C)Die Vorlage des gültigen Jahresjagdscheines ist ausreichend
  • D)Die Eintragung einer Kurzwaffe in der Waffenbesitzkarte ist ausreichend zum Erwerb jeglicher Kurzwaffenmunition

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