Kurze Antwort
Zum Erwerb von Kurzwaffenmunition müssen eine dem Kaliber entsprechende Kurzwaffe und die Munitionserwerbserlaubnis für dieses Kaliber in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.
Der Jagdschein allein berechtigt nur zum Erwerb von Langwaffenmunition. Für Kurzwaffenmunition ist zusätzlich ein entsprechender Munitionserwerbsvermerk in der WBK erforderlich.
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