Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-113-2015

Was sind die Voraussetzungen zum Erwerb von Kurzwaffenmunition für den Jäger?

Kurze Antwort

Zum Erwerb von Kurzwaffenmunition müssen eine dem Kaliber entsprechende Kurzwaffe und die Munitionserwerbserlaubnis für dieses Kaliber in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.

  • A)Eine dem Kaliber entsprechende Kurzwaffe muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein
  • B)Der Munitionserwerb muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein
  • C)Die Vorlage des gültigen Jahresjagdscheines ist ausreichend
  • D)Die Eintragung einer Kurzwaffe in der Waffenbesitzkarte ist ausreichend zum Erwerb jeglicher Kurzwaffenmunition
Erklärung

Der Jagdschein allein berechtigt nur zum Erwerb von Langwaffenmunition. Für Kurzwaffenmunition ist zusätzlich ein entsprechender Munitionserwerbsvermerk in der WBK erforderlich.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten