Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-167-2015

Was sind keine Fütterungen im Sinne der rheinland-pfälzischen Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild?

Kurze Antwort

Keine Fütterungen sind Daueräsungsflächen mit mindestens zweijähriger Nutzung, Salzlecken sowie Wildäcker außerhalb des Waldes; Kirrungen gelten hingegen nicht als Fütterungen, sondern als Bejagungshilfe.

  • A)Kirrungen
  • B)Daueräsungsflächen mit einer Mindestnutzungsdauer von 2 Jahren
  • C)Salzlecken
  • D)Wildäcker außerhalb des Waldes
Erklärung

Die Landesverordnung RLP stellt klar, dass strukturverbessernde Maßnahmen und Salzangebote nicht als Fütterung zählen. Kirrungen dienen der Anlockung zu jagdlichen Zwecken und sind rechtlich von Fütterungen abgegrenzt.

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