Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-167-2015

Was sind keine Fütterungen im Sinne der rheinland-pfälzischen Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild?

Kurze Antwort

Richtig sind: Daueräsungsflächen mit einer Mindestnutzungsdauer von 2 Jahren, Salzlecken und Wildäcker außerhalb des Waldes.

  • A)Kirrungen
  • B)Daueräsungsflächen mit einer Mindestnutzungsdauer von 2 Jahren
  • C)Salzlecken
  • D)Wildäcker außerhalb des Waldes

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