Kurze Antwort
Keine Fütterungen sind Daueräsungsflächen mit mindestens zweijähriger Nutzung, Salzlecken sowie Wildäcker außerhalb des Waldes; Kirrungen gelten hingegen nicht als Fütterungen, sondern als Bejagungshilfe.
Die Landesverordnung RLP stellt klar, dass strukturverbessernde Maßnahmen und Salzangebote nicht als Fütterung zählen. Kirrungen dienen der Anlockung zu jagdlichen Zwecken und sind rechtlich von Fütterungen abgegrenzt.
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