Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-109-2015

Was sind Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Erforderlich sind Vollendung des 18. Lebensjahres, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundenachweis und ein Bedürfnisnachweis.

  • A)Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • B)Vollendung des 18. Lebensjahres
  • C)Sachkundenachweis
  • D)Bedürfnisnachweis
Erklärung

Nach § 4 WaffG werden waffenrechtliche Erlaubnisse nur erteilt, wenn alle genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Für Jäger gilt die bestandene Jägerprüfung als Sachkundenachweis und der gültige Jagdschein als Bedürfnisnachweis.

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