Kurze Antwort
Erforderlich sind Vollendung des 18. Lebensjahres, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkundenachweis und ein Bedürfnisnachweis.
Nach § 4 WaffG werden waffenrechtliche Erlaubnisse nur erteilt, wenn alle genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Für Jäger gilt die bestandene Jägerprüfung als Sachkundenachweis und der gültige Jagdschein als Bedürfnisnachweis.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.