Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-25-2015

Was verstehen Sie unter dem umgangssprachlichen Begriff "Reviersystem"?

Kurze Antwort

Beim Reviersystem wird die Jagd ausschließlich in festgelegten Jagdbezirken ausgeübt.

  • A)Jeder Jagdscheininhaber darf in einem ihm von der Unteren Jagdbehörde zugewiesenen Jagdbezirk (Revier) jagen.
  • B)Unter das Reviersystem fallen nur Eigenjagdbezirke.
  • C)Das Jagdrecht wird in Jagdbezirken ausgeübt.
  • D)Jeder kann durch Lösen eines Jagdscheins überall die Jagd ausüben.
Erklärung

Jagdbezirke sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Außerhalb solcher Bezirke ruht die Jagd; ein Jagdschein allein berechtigt nicht zur Jagdausübung überall.

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