Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-11-2015

Was versteht man unter einem Naturdenkmal?

Kurze Antwort

Richtig sind: eine Einzelschöpfung der Natur, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist, eine Einzelschöpfung der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen erforderlich ist und Flächen von bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.

  • A)eine Einzelschöpfung der Natur, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist
  • B)eine Einzelschöpfung der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen erforderlich ist
  • C)Flächen von bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist
  • D)eine Einzelschöpfung der Natur, die wegen ihres Alters besonders geschützt ist (z. B. Totholz)

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