Kurze Antwort
Richtig sind: eine Einzelschöpfung der Natur, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist, eine Einzelschöpfung der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen erforderlich ist und Flächen von bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.
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