Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-16-2015

Was versteht man unter einer Angliederungsgenossenschaft?

Kurze Antwort

Richtig ist: Vertretung mehrerer Eigentümer, deren Grundstücke einem Eigenjagdbezirk angegliedert sind.

  • A)Vertretung mehrerer Eigentümer, deren Grundstücke einem Eigenjagdbezirk angegliedert sind
  • B)Zusammenschluss mehrerer Jagdgenossenschaften
  • C)Zusammenschluss von Eigentümern auf deren Grundstücken die Jagd ruht
  • D)Zusammenschluss mehrerer Eigenjagdbezirke

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