Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-140-2015

Was versteht man unter schwerer Wilderei?

Kurze Antwort

Schwere Wilderei liegt vor, wenn Wilderei gewerbs- oder gewohnheitsmäßig, zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidgerechter Weise begangen wird.

  • A)Wilderei zur Nachtzeit
  • B)Wilderei in der Schonzeit
  • C)Wilderei unter Anwendung von Schlinge
  • D)das Mitnehmen eines überfahrenen Stück Wildes
Erklärung

§ 292 Abs. 2 StGB nennt dies besonders schwere Fälle der Jagdwilderei. Das bloße Mitnehmen von Unfallwild ist zwar Jagdwilderei, aber nicht automatisch ein besonders schwerer Fall.

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