Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-186-2015

Was versteht man unter "verhitztem" Wild?

Kurze Antwort

Richtig ist: erlegtes Wild, dessen Wildbret durch einsetzende bakterielle Prozesse für den menschlichen Verzehr untauglich geworden ist.

  • A)Wild, das im Sommer bei großer Hitze zur Strecke kam
  • B)erlegtes Wild, das bei einer Hetze zur Strecke kam
  • C)erlegtes Wild, dessen Wildbret durch einsetzende bakterielle Prozesse für den menschlichen Verzehr untauglich geworden ist
  • D)ein paarungsbereites weibliches Stück Schalenwild
Erklärung

„Verhitzt“ bedeutet stickig gereiftes Wildbret: Durch mangelndes und zu spätes Auskühlen staut sich Wärme im Wildkörper, es kommt zu Eiweißzersetzung mit Buttersäure und Schwefelwasserstoff. Das Fleisch riecht unangenehm, verfärbt sich kupferrot-braun, wird porös und ist genussuntauglich. Optionen 1, 2 und 4 beschreiben keine Wildbrethygiene-Zustände.

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