Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-191-2015

Was wird beim amtlichen Beschuss einer Langwaffe geprüft?

Kurze Antwort

Beim amtlichen Beschuss einer Langwaffe werden Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und die richtige Kennzeichnung geprüft.

  • A)die Schussleistung
  • B)die Handhabungssicherheit, Haltbarkeit, Maßhaltigkeit und Kennzeichnung
  • C)die Dralllänge
  • D)die Durchschlagskraft des Geschosses
Erklärung

Dabei wird die Waffe insbesondere mit Beschusspatronen belastet, deren Gasdruck etwa 30 Prozent über dem Gebrauchsdruck liegt. Schussleistung, Dralllänge und Durchschlagskraft des Geschosses werden nicht geprüft.

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