Kurze Antwort
Beim amtlichen Beschuss einer Langwaffe werden Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und die richtige Kennzeichnung geprüft.
Dabei wird die Waffe insbesondere mit Beschusspatronen belastet, deren Gasdruck etwa 30 Prozent über dem Gebrauchsdruck liegt. Schussleistung, Dralllänge und Durchschlagskraft des Geschosses werden nicht geprüft.
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