Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-191-2015

Was wird beim amtlichen Beschuss einer Langwaffe geprüft?

Kurze Antwort

Richtig ist: die Handhabungssicherheit, Haltbarkeit, Maßhaltigkeit und Kennzeichnung.

  • A)die Schussleistung
  • B)die Handhabungssicherheit, Haltbarkeit, Maßhaltigkeit und Kennzeichnung
  • C)die Dralllänge
  • D)die Durchschlagskraft des Geschosses

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