Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-36-2015

Was wird durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt?

Kurze Antwort

Richtig ist: alle wild lebenden Tiere und Pflanzen, die in der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung aufgelistet sind.

  • A)alle wild lebenden Tiere und Pflanzen, die in der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung aufgelistet sind
  • B)alle gefährdeten Tier- und Pflanzenarten auf den vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen "Roten Listen"
  • C)alle wild lebenden Tier- und Pflanzenarten in Europa
  • D)alle wild lebenden Pflanzen soweit sie nicht dem Bundeswaldgesetz unterliegen

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