Kurze Antwort
Richtig sind: Die Vermeidung von Beeinträchtigungen der Naturgüter (Umweltmedien) "Boden, Wasser, Luft" und Nachteilige Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf die Naturgüter sollen so gering wie möglich gehalten werden.
Richtig sind 1 und 2, weil der Naturschutz nach BNatSchG die Naturgüter Boden, Wasser, Luft/Klima sowie Tiere und Pflanzen erhalten und Beeinträchtigungen vermeiden bzw. minimieren soll (schonende, nachhaltige Nutzung). Falsch sind 3 und 4: Flussbegradigungen schaden der natürlichen Dynamik und Auenfunktion; Naturschutz trennt Naturräume nicht strikt, sondern sichert Biotopverbund und eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen.
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