Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-103-2015

Welche allgemeine Verbote nach dem Tierschutzgesetz muss ein Jäger bei der Ausbildung seines Hundes beachten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. und Es ist verboten, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern.

  • A)Es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
  • B)Es ist verboten, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern.
  • C)Tiere dürfen nur von ausgebildeten Fachleuten trainiert und ausgebildet werden.
  • D)Die Ausbildung darf nicht in der freien Natur geschehen, da wild lebende Tiere in Gefahr geraten könnten.

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