Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-135-2015

Welche Aufgaben haben nach der 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' der Jagdleiter oder die von ihm zu diesem Zweck Beauftragten beim Anstellen der Schützen bei Standtreiben?

Kurze Antwort

Richtig sind: Zuweisen der Stände an die Schützen und Er hat den Schützen den jeweils einzuhaltenden Schussbereich zu bezeichnen.

  • A)Zuweisen der Stände an die Schützen
  • B)Bekanntgabe der freigegebenen Wildarten
  • C)Er hat auf an die Witterungsverhältnisse angepasste Kleidung hinzuweisen.
  • D)Er hat den Schützen den jeweils einzuhaltenden Schussbereich zu bezeichnen.

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