Kurze Antwort
Beim Anstellen der Schützen weisen der Jagdleiter oder seine Beauftragten die Stände zu und bezeichnen den jeweils einzuhaltenden Schussbereich.
Bei Standtreiben müssen die Schützen ihre jeweiligen Stände erhalten und genau über den zulässigen Schussbereich eingewiesen werden. Die Bekanntgabe der Freigaben und Hinweise zur Kleidung gehören nicht zu diesen speziellen Aufgaben beim Anstellen.
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