Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-135-2015

Welche Aufgaben haben nach der 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' der Jagdleiter oder die von ihm zu diesem Zweck Beauftragten beim Anstellen der Schützen bei Standtreiben?

Kurze Antwort

Beim Anstellen der Schützen weisen der Jagdleiter oder seine Beauftragten die Stände zu und bezeichnen den jeweils einzuhaltenden Schussbereich.

  • A)Zuweisen der Stände an die Schützen
  • B)Bekanntgabe der freigegebenen Wildarten
  • C)Er hat auf an die Witterungsverhältnisse angepasste Kleidung hinzuweisen.
  • D)Er hat den Schützen den jeweils einzuhaltenden Schussbereich zu bezeichnen.
Erklärung

Bei Standtreiben müssen die Schützen ihre jeweiligen Stände erhalten und genau über den zulässigen Schussbereich eingewiesen werden. Die Bekanntgabe der Freigaben und Hinweise zur Kleidung gehören nicht zu diesen speziellen Aufgaben beim Anstellen.

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