Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-168-2015

Welche Aussage ist FALSCH? Die Jagdausübung erstreckt sich nach dem Landesjagdgesetz auf das ...

Kurze Antwort

Die Jagdausübung erstreckt sich nicht auf das Zerwirken von Wild.

  • A)Nachstellen von Wild.
  • B)Erlegen von Wild.
  • C)Zerwirken von Wild.
  • D)Fangen von Wild.
Erklärung

Zur Jagdausübung gehören das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Das Zerwirken bezeichnet dagegen das Zerlegen des Wildkörpers und ist keine Jagdausübung.

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