Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-174-2015

Welche Aussage ist FALSCH? Gemeinschaftliche Jagdbezirke können verpachtet werden ...

Kurze Antwort

Falsch ist die Aussage, dass gemeinschaftliche Jagdbezirke im Wege der gesetzlichen oder behördlichen Anordnung verpachtet werden können.

  • A)durch öffentliche Ausbietung im Wege der mündlichen Versteigerung oder durch Einholung schriftlicher Gebote.
  • B)durch freihändige Vergabe.
  • C)durch Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses.
  • D)im Wege der gesetzlichen oder behördlichen Anordnung.
Erklärung

Die Verpachtung erfolgt regelmäßig freihändig, per öffentlicher Ausbietung oder durch Verlängerung eines bestehenden Pachtverhältnisses. Eine gesetzliche oder behördliche Anordnung zur Verpachtung ist nicht vorgesehen.

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