Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-214-2015

Welche Aussage ist FALSCH? Handfeuerwaffen müssen folgende Kennzeichnung (Kennung) tragen:

Kurze Antwort

Falsch ist die Lauflänge; vorgeschrieben sind Herstellerbezeichnung, Kaliberangabe, fortlaufende Nummer (Seriennummer) sowie Beschusszeichen auf wesentlichen Teilen.

  • A)Lauflänge
  • B)Herstellerbezeichnung
  • C)Kaliberangabe
  • D)fortlaufende Nummer
Erklärung

Nach WaffG §24 müssen auf wesentlichen Teilen u. a. Hersteller, Kaliber und Seriennummer dauerhaft angebracht sein. Die Lauflänge ist keine verpflichtende Kennzeichnung von Handfeuerwaffen.

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