Kurze Antwort
Falsch ist die Lauflänge; vorgeschrieben sind Herstellerbezeichnung, Kaliberangabe, fortlaufende Nummer (Seriennummer) sowie Beschusszeichen auf wesentlichen Teilen.
Nach WaffG §24 müssen auf wesentlichen Teilen u. a. Hersteller, Kaliber und Seriennummer dauerhaft angebracht sein. Die Lauflänge ist keine verpflichtende Kennzeichnung von Handfeuerwaffen.
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