Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-213-2015

Welche Aussage ist gemäß 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' richtig?

Kurze Antwort

Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein, eine gestochene Waffe ist bei Schussabbruch sofort zu sichern und zu entstechen, und beim Überwinden von Hindernissen müssen die Patronenlager entladen sein.

  • A)Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein.
  • B)Eine gestochene Waffe ist sofort zu sichern und zu entstechen, falls der Schuss nicht abgegeben wurde.
  • C)Beim Besteigen von Hochsitzen darf sich im Lauf eines Repetierers des Typs Mauser 98 wegen seiner guten Sicherung eine Patrone befinden.
  • D)Beim Überwinden von Hindernissen müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein.
Erklärung

Beim Besteigen von Hochsitzen und beim Überwinden von Hindernissen ist die Waffe zu entladen. Die Sicherung allein genügt nicht; eine gestochene Waffe muss nach einem Schussabbruch sofort gesichert und entstochen werden.

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