Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-219-2015

Welche Aussage ist richtig? Der Vorsitzende einer Jagdgenossenschaft hat ...

Kurze Antwort

Der Vorsitzende führt den Schriftwechsel und protokolliert die Beschlüsse, sofern die Genossenschaftsversammlung keine andere Person zur Schriftführung bestellt hat.

  • A)die Jagdverpachtung durchführen.
  • B)die Jagdverpachtung gemäß Mehrheitsbeschluss des Jagdvorstandes durchführen.
  • C)die Jagdverpachtung gemäß Mehrheitsbeschluss der Genossenschaftsversammlung durchführen.
  • D)den Schriftwechsel zu führen und die gefassten Beschlüsse zu protokollieren, sofern von der Genossenschaftsversammlung keine andere Person zur Schriftführung bestellt wurde.
Erklärung

Die Verpachtung beschließt bzw. verantwortet die Jagdgenossenschaft, nicht der Vorsitzende allein. Der Vorsitzende nimmt Verwaltungsaufgaben wahr, insbesondere Schriftführung und Protokoll, wenn kein gesonderter Schriftführer bestimmt ist.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten