Kurze Antwort
Der Vorsitzende führt den Schriftwechsel und protokolliert die Beschlüsse, sofern die Genossenschaftsversammlung keine andere Person zur Schriftführung bestellt hat.
Die Verpachtung beschließt bzw. verantwortet die Jagdgenossenschaft, nicht der Vorsitzende allein. Der Vorsitzende nimmt Verwaltungsaufgaben wahr, insbesondere Schriftführung und Protokoll, wenn kein gesonderter Schriftführer bestimmt ist.
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