Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-219-2015

Welche Aussage ist richtig? Der Vorsitzende einer Jagdgenossenschaft hat ...

Kurze Antwort

Richtig ist: den Schriftwechsel zu führen und die gefassten Beschlüsse zu protokollieren, sofern von der Genossenschaftsversammlung keine andere Person zur Schriftführung bestellt wurde.

  • A)die Jagdverpachtung durchführen.
  • B)die Jagdverpachtung gemäß Mehrheitsbeschluss des Jagdvorstandes durchführen.
  • C)die Jagdverpachtung gemäß Mehrheitsbeschluss der Genossenschaftsversammlung durchführen.
  • D)den Schriftwechsel zu führen und die gefassten Beschlüsse zu protokollieren, sofern von der Genossenschaftsversammlung keine andere Person zur Schriftführung bestellt wurde.

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