Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-198-2015

Welche Aussage mit Bezug auf den Jagdschein ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdschein kann als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder für zwei oder drei aufeinander folgende Jagdjahre erteilt oder verlängert werden.

  • A)Der Jagdschein kann fürs ganze Leben erteilt werden.
  • B)Der Jagdschein kann nur als Jahresjagdschein für ein Jahr erteilt oder um den gleichen Zeitraum verlängert werden.
  • C)Der Jagdschein kann nur für drei Jahre erteilt oder verlängert werden.
  • D)Der Jagdschein kann als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder für zwei oder drei aufeinander folgende Jagdjahre erteilt oder verlängert werden.

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