Kurze Antwort
Der Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen.
Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er wird durch die Genossenschaftsversammlung gewählt; die Jagdbehörde beruft ihn nicht, und Jagdpachtfähigkeit oder bestandene Jägerprüfung sind keine genannten Voraussetzungen.
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