Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-201-2015

Welche Aussage mit Bezug auf den Jagdvorstand ist zutreffend?

Kurze Antwort

Der Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen.

  • A)Der Jagdvorstand wird von der Unteren Jagdbehörde berufen.
  • B)Der Jagdvorstand muss jagdpachtfähig sein.
  • C)Der Jagdvorstand muss die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben.
  • D)Der Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen.
Erklärung

Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er wird durch die Genossenschaftsversammlung gewählt; die Jagdbehörde beruft ihn nicht, und Jagdpachtfähigkeit oder bestandene Jägerprüfung sind keine genannten Voraussetzungen.

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