Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-199-2015

Welche Aussage trifft für einen Tagesjagdschein zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ein Tagesjagdschein wird für 14 aufeinanderfolgende Tage durch die untere Jagdbehörde erteilt.

  • A)Ein Tagesjagdschein wird für 2 aufeinanderfolgende Jagdtage erteilt.
  • B)Ein Tagesjagdschein wird für 14 aufeinanderfolgende Tage durch die untere Jagdbehörde erteilt.
  • C)Ein Tagesjagdschein wird durch den Jagdleiter vor einer Gesellschaftsjagd schriftlich erteilt.
  • D)Ein Tagesjagdschein wird nur an ausländische Jagdgäste durch die untere Jagdbehörde erteilt.

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