Kurze Antwort
Falsch ist, dass das Jagdrecht in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden kann.
In Deutschland gilt das Reviersystem. Das Jagdrecht steht dem Eigentümer zu, ist untrennbar mit dem Grund und Boden verbunden und darf nur in Eigenjagdbezirken oder gemeinschaftlichen Jagdbezirken ausgeübt werden.
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