Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-170-2015

Welche Aussage über das Jagdrecht ist FALSCH?

Kurze Antwort

Falsch ist, dass das Jagdrecht in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden kann.

  • A)Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu.
  • B)Das Jagdrecht kann als selbständiges dingliches Recht nicht begründet werden.
  • C)Auf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das Jagdrecht den Ländern zu.
  • D)Das Jagdrecht kann in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden.
Erklärung

In Deutschland gilt das Reviersystem. Das Jagdrecht steht dem Eigentümer zu, ist untrennbar mit dem Grund und Boden verbunden und darf nur in Eigenjagdbezirken oder gemeinschaftlichen Jagdbezirken ausgeübt werden.

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