Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-170-2015

Welche Aussage über das Jagdrecht ist FALSCH?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Jagdrecht kann in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden.

  • A)Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu.
  • B)Das Jagdrecht kann als selbständiges dingliches Recht nicht begründet werden.
  • C)Auf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das Jagdrecht den Ländern zu.
  • D)Das Jagdrecht kann in Deutschland im Lizenzsystem ausgeübt werden.

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