Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-144-2015

Welche Aussage über die Trichinenschau ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Eine Trichinenschau ist im Lebensmittelhygienerecht vorgeschrieben.

  • A)Die Trichinenschau ist freiwillig.
  • B)Eine Trichinenschau ist nur bei Verdacht erforderlich.
  • C)Eine Trichinenschau ist im Lebensmittelhygienerecht vorgeschrieben.
  • D)Die Trichinenschau ist im Bundesjagdgesetz vorgeschrieben.

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