Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Der Jahresjagdscheininhaber kann ohne besonderen Bedürfnisnachweis bis zu zwei Kurzwaffen erwerben (Tagesjagdscheininhaber müssen im Einzelfall ein Bedürfnisnachweisen).</p>, Der Fangschuss auf Schalenwild mittels Revolver Kaliber .38 Spezial oder .357 Magnum ist erlaubt. und Ein Revolver besteht aus dem Griffstück (samt Griffschalen mit Rahmen) Lauf, Schlosswerk und der Trommel.
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