Kurze Antwort
Richtig sind: 1) Bis zu zwei Kurzwaffen für Jahresjagdscheininhaber ohne besonderen Bedürfnisnachweis; 2) Fangschuss auf Schalenwild mit Revolver .38 Special oder .357 Magnum ist erlaubt (E0 ≥ 200 J); 3) Revolverteile: Griffstück/Rahmen, Lauf, Schlosswerk, Trommel.
Jäger dürfen grundsätzlich zwei Kurzwaffen erwerben; Tagesjagdschein reicht dafür nicht. Fangschüsse auf Schalenwild mit Kurzwaffe sind zulässig, wenn die Mündungsenergie mindestens 200 Joule beträgt. Double-Action gibt es auch bei Revolvern, daher ist 4) falsch.
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