Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-201-2015

Welche Aussagen bezüglich Faustfeuerwaffen in Jägerhand sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Der Jahresjagdscheininhaber kann ohne besonderen Bedürfnisnachweis bis zu zwei Kurzwaffen erwerben (Tagesjagdscheininhaber müssen im Einzelfall ein Bedürfnisnachweisen).</p>, Der Fangschuss auf Schalenwild mittels Revolver Kaliber .38 Spezial oder .357 Magnum ist erlaubt. und Ein Revolver besteht aus dem Griffstück (samt Griffschalen mit Rahmen) Lauf, Schlosswerk und der Trommel.

  • A)<p>Der Jahresjagdscheininhaber kann ohne besonderen Bedürfnisnachweis bis zu zwei Kurzwaffen erwerben (Tagesjagdscheininhaber müssen im Einzelfall ein Bedürfnisnachweisen).</p>
  • B)Der Fangschuss auf Schalenwild mittels Revolver Kaliber .38 Spezial oder .357 Magnum ist erlaubt.
  • C)Ein Revolver besteht aus dem Griffstück (samt Griffschalen mit Rahmen) Lauf, Schlosswerk und der Trommel.
  • D)Double-Action-Systeme gibt es nur für Pistolen.

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