Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-179-2015

Welche Aussagen sind richtig?

Kurze Antwort

Alle vier Aussagen sind richtig.

  • A)Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
  • B)Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
  • C)Das Jagdausübungsrecht ist die Befugnis, das Jagdrecht in einem Jagdbezirk tatsächlich auszuüben; es enthält also die Befugnis, in einem Jagdbezirk Wild zu hegen, zu bejagen und sich anzueignen.
  • D)Die Jagdausübung umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
Erklärung

Das Jagdrecht umfasst die Hege, Jagdausübung und Aneignung von Wild; damit ist zugleich die Hegepflicht verbunden. Das Jagdausübungsrecht erlaubt die tatsächliche Ausübung im Jagdbezirk, bestehend aus Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen.

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