Kurze Antwort
Alle vier Aussagen sind richtig.
Das Jagdrecht umfasst die Hege, Jagdausübung und Aneignung von Wild; damit ist zugleich die Hegepflicht verbunden. Das Jagdausübungsrecht erlaubt die tatsächliche Ausübung im Jagdbezirk, bestehend aus Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen.
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