Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-72-2015

Welche Aussagen sind richtig? Außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke ...

Kurze Antwort

Richtig sind: darf Rot-, Dam- und Muffelwild nicht gehegt werden., gilt der Schutz der Elterntiere gemäß § 32 Abs. 4 LJG uneingeschränkt. und darf Schwarzwild unter Beachtung des § 32 Abs. 4 LJG ganzjährig bejagt werden.

  • A)darf Rot-, Dam- und Muffelwild nicht gehegt werden.
  • B)gilt der Schutz der Elterntiere gemäß § 32 Abs. 4 LJG uneingeschränkt.
  • C)dürfen unter Beachtung des § 32 Abs. 4 LJG alle vorkommenden Stücke von Rot-, Dam- und Muffelwild auch außerhalb der Jagdzeit erlegt werden.
  • D)darf Schwarzwild unter Beachtung des § 32 Abs. 4 LJG ganzjährig bejagt werden.

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