Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-224-2015

Welche Aussagen sind zutreffend? Der Jagdvorstand einer Jagdgenossenschaft ...

Kurze Antwort

Richtig ist: besteht aus drei Personen: der vorsitzenden Person (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher) und zwei beisitzenden Personen, von denen die eine die vorsitzende Person vertritt und die andere die Kassenverwaltung wahrnimmt.

  • A)besteht in der Regel aus drei Personen: der vorsitzenden Person (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher), dem Vertreter der Grundeigentümer und dem jeweiligen Pächter des Jagdbezirks.
  • B)besteht aus drei Personen: der vorsitzenden Person (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher) und zwei beisitzenden Personen, von denen die eine die vorsitzende Person vertritt und die andere die Kassenverwaltung wahrnimmt.
  • C)ist die vorsitzenden Person einer Jagdgenossenschaft (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher)
  • D)besteht aus fünf Personen: der vorsitzenden Person einer Jagdgenossenschaft (Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher) und vier beisitzenden Personen, von denen die eine die vorsitzende Person vertritt und die andere die Kassenverwaltung wahrnimmt

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