Kurze Antwort
Zutreffend sind: Die jagdausübungsberechtigten Personen bilden für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften, und die Grundflächen sind in der Regel jagdbezirksweise Hegegemeinschaften zugeordnet.
Hegegemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse der Jagdausübungsberechtigten zur revierübergreifenden Hege. Üblicherweise erfolgt die Zuordnung der Flächen hegegemeinschaftsweise nach Jagdbezirken bzw. zusammenhängenden Lebensräumen.
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