Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-59-2015

Welche Aussagen sind zutreffend? Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten ...

Kurze Antwort

Richtig sind: ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. und ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen.

  • A)ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
  • B)ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern dies nicht zum Schutz des Menschen ist.
  • C)ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern dies nicht zum Schutz des Menschen oder zur Ausübung der Jagd geschieht.
  • D)ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen.

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