Kurze Antwort
Richtig sind: Jede Hegegemeinschaft erstellt für ihre Jagdbezirke einen Gesamtabschussplan., Der Gesamtabschussplan wird nach Anzahl, Geschlecht und Klassen auf die Jagdbezirke der Hegegemeinschaft aufgeteilt (Teilabschusspläne)., Der Teilabschussplan bedarf der Zustimmung der betreffenden Jagdgenossenschaft oder der Eigenjagdbesitzenden oder der nutznießenden Person. und Gesamtabschussplan und Teilabschusspläne sind von der Hegegemeinschaft der zuständigen unteren Jagdbehörde anzuzeigen.
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