Kurze Antwort
Alle vier Aussagen sind richtig: Hegegemeinschaften erstellen einen Gesamtabschussplan, teilen ihn als Teilabschusspläne nach Anzahl, Geschlecht und Klassen auf, benötigen dafür die Zustimmung der Betroffenen und zeigen Gesamt- und Teilpläne der unteren Jagdbehörde an.
In Bewirtschaftungsbezirken mit Hegegemeinschaften erfolgt die Abschussplanung gemeinschaftlich und abgestimmt. Rechtlich sind Zustimmung der Jagdrechtsinhaber sowie die Anzeige bei der unteren Jagdbehörde vorgesehen, um eine revierübergreifend kohärente Bejagung sicherzustellen.
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