Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-125-2015

Welche Aussagen treffen bezüglich der Abschussregelung innerhalb von Bewirtschaftungsbezirken für Rot-, Dam- und Muffelwild mit bestehenden Hegegemeinschaften zu?

Kurze Antwort

Alle vier Aussagen sind richtig: Hegegemeinschaften erstellen einen Gesamtabschussplan, teilen ihn als Teilabschusspläne nach Anzahl, Geschlecht und Klassen auf, benötigen dafür die Zustimmung der Betroffenen und zeigen Gesamt- und Teilpläne der unteren Jagdbehörde an.

  • A)Jede Hegegemeinschaft erstellt für ihre Jagdbezirke einen Gesamtabschussplan.
  • B)Der Gesamtabschussplan wird nach Anzahl, Geschlecht und Klassen auf die Jagdbezirke der Hegegemeinschaft aufgeteilt (Teilabschusspläne).
  • C)Der Teilabschussplan bedarf der Zustimmung der betreffenden Jagdgenossenschaft oder der Eigenjagdbesitzenden oder der nutznießenden Person.
  • D)Gesamtabschussplan und Teilabschusspläne sind von der Hegegemeinschaft der zuständigen unteren Jagdbehörde anzuzeigen.
Erklärung

In Bewirtschaftungsbezirken mit Hegegemeinschaften erfolgt die Abschussplanung gemeinschaftlich und abgestimmt. Rechtlich sind Zustimmung der Jagdrechtsinhaber sowie die Anzeige bei der unteren Jagdbehörde vorgesehen, um eine revierübergreifend kohärente Bejagung sicherzustellen.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten