Kurze Antwort
Richtig sind: monatlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten., vierteljährlich der oberen Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten. und halbjährlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
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