Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-57-2015

Welche Aussagen treffen NICHT zu: Die jagdausübungsberechtigte Person hat über den Abschuss und über verendete Stücke von Schalenwild ...

Kurze Antwort

Richtig sind: monatlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten., vierteljährlich der oberen Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten. und halbjährlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.

  • A)monatlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
  • B)vierteljährlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
  • C)vierteljährlich der oberen Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
  • D)halbjährlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.

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