Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-164-2015

Welche Bedingungen gelten unter anderem für das Kirren von Schwarzwild?

Kurze Antwort

Richtig sind: Das Mittel muss in den Boden eingebracht werden. und Das Mittel muss mit bodenständigem Material so abgedeckt werden, dass die Aufnahme durch anderes Schalenwild ausgeschlossen ist.

  • A)Das Mittel muss in den Boden eingebracht werden.
  • B)Das Mittel muss mit bodenständigem Material so abgedeckt werden, dass die Aufnahme durch anderes Schalenwild ausgeschlossen ist.
  • C)Das Mittel muss flächig ausgebreitet werden.
  • D)Das Mittel muss in kleinen Häufchen an den Stammanläufen von Bäumen deponiert werden.

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