Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-156-2015

Welche Behörde bestellt den Naturschutzbeauftragten?

Kurze Antwort

Den Naturschutzbeauftragten bestellt die Untere Naturschutzbehörde.

  • A)die Untere Jagdbehörde
  • B)die Untere Naturschutzbehörde
  • C)die Obere Naturschutzbehörde
  • D)die Obere Jagdbehörde
Erklärung

Die Untere Naturschutzbehörde ist für die Bestellung des Naturschutzbeauftragten zuständig. Er unterstützt die Naturschutzbehörde fachlich und ehrenamtlich bei ihren Aufgaben.

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