Kurze Antwort
Den Naturschutzbeauftragten bestellt die Untere Naturschutzbehörde.
Die Untere Naturschutzbehörde ist für die Bestellung des Naturschutzbeauftragten zuständig. Er unterstützt die Naturschutzbehörde fachlich und ehrenamtlich bei ihren Aufgaben.
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