Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-223-2015

Welche benutzbare Bodenfläche eines Zwingers muss einem Hund mit einer Widerristhöhe von bis zu 50 cm Höhe mindestens zur Verfügung stehen?

Kurze Antwort

Ein Hund mit bis zu 50 cm Widerristhöhe benötigt mindestens 6 Quadratmeter benutzbare Zwingerfläche.

  • A)4 Quadratmeter
  • B)6 Quadratmeter
  • C)10 Quadratmeter
  • D)12 Quadratmeter
Erklärung

Nach der Tierschutz-Hundeverordnung richtet sich die Mindestfläche nach der Widerristhöhe: bis 50 cm = 6 m². Zusätzlich müssen die Seitenlängen mindestens der doppelten Körperlänge entsprechen und keine Seite darf kürzer als 2 m sein.

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