Kurze Antwort
Ein Hund mit bis zu 50 cm Widerristhöhe benötigt mindestens 6 Quadratmeter benutzbare Zwingerfläche.
Nach der Tierschutz-Hundeverordnung richtet sich die Mindestfläche nach der Widerristhöhe: bis 50 cm = 6 m². Zusätzlich müssen die Seitenlängen mindestens der doppelten Körperlänge entsprechen und keine Seite darf kürzer als 2 m sein.
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