Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-130-2015

Welche dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten (Wildarten) dürfen mit Genehmigung der obersten Jagdbehörde ausgesetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: alle Wildarten außer Schwarzwild und Wildkaninchen.

  • A)keine
  • B)alle Wildarten
  • C)alle Wildarten außer Wildkaninchen
  • D)alle Wildarten außer Schwarzwild und Wildkaninchen

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