Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-190-2015

Welche der folgenden Aussagen ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Landesgrenze unterbricht nicht den Zusammenhang eines Eigenjagdbezirkes., Die Jagdgenossenschaft untersteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Staatsaufsicht. und In Rheinland-Pfalz sind bei Jagdgenossenschaften angestellte Jägerinnen oder Jäger jagdausübungsberechtigte Personen.

  • A)Die Landesgrenze unterbricht nicht den Zusammenhang eines Eigenjagdbezirkes.
  • B)Die Jagdgenossenschaft untersteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Staatsaufsicht.
  • C)In Rheinland-Pfalz sind bei Jagdgenossenschaften angestellte Jägerinnen oder Jäger jagdausübungsberechtigte Personen.
  • D)Die Wildarten Rot-, Dam- und Muffelwild dürfen in allen Jagdbezirken von Rheinland-Pfalz bewirtschaftet werden.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten