Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-108-2015

Welche der folgenden Aussagen sind in der 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' enthalten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bei einer Gesellschaftsjagd müssen sich alle unmittelbar an der Jagd Beteiligten farblich von der Umgebung abheben., Durchgeh- oder Treiberschützen dürfen nur ungeladene Schusswaffen mitführen. und Die Anordnungen des Jagdleiters sind zu befolgen.

  • A)Bei einer Gesellschaftsjagd müssen sich alle unmittelbar an der Jagd Beteiligten farblich von der Umgebung abheben.
  • B)Durchgeh- oder Treiberschützen dürfen nur ungeladene Schusswaffen mitführen.
  • C)<p>Es müssen in jedem Fall genügend Jagdhornbläser vorhanden sein um die Jagdbetriebssignale weitergeben zu können.</p>
  • D)Die Anordnungen des Jagdleiters sind zu befolgen.

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