Kurze Antwort
Richtig sind: Bei einer Gesellschaftsjagd müssen sich alle unmittelbar an der Jagd Beteiligten farblich von der Umgebung abheben., Durchgeh- oder Treiberschützen dürfen nur ungeladene Schusswaffen mitführen. und Die Anordnungen des Jagdleiters sind zu befolgen.
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