Kurze Antwort
Der Kreisjagdmeister wird von jagdscheininhabenden Wohnsitzjägern bzw. jagdausübungsberechtigten Personen des Kreises sowie von den Jagdgenossenschaften und Eigentümerinnen/Eigentümern der im Kreis gelegenen Jagdbezirke gewählt.
Wählberechtigt sind sowohl lokale Inhaber gültiger Jahresjagdscheine bzw. Jagdausübungsberechtigte als auch die Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer des Kreises. Untere Jagdbehörde und Jagdbeirat bestimmen den Kreisjagdmeister nicht.
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