Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-211-2015

Welche der folgenden Aussagen treffen zu: Der Kreisjagdmeister / die Kreisjagdmeisterin wird von

Kurze Antwort

Der Kreisjagdmeister wird von jagdscheininhabenden Wohnsitzjägern bzw. jagdausübungsberechtigten Personen des Kreises sowie von den Jagdgenossenschaften und Eigentümerinnen/Eigentümern der im Kreis gelegenen Jagdbezirke gewählt.

  • A)der untere Jagdbehörde bestimmt.
  • B)den Inhaberinnen und Inhaber gültiger Jagdscheine, die im Bereich des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, für die die Wahl stattfindet, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder dort jagdausübungsberechtigte Person sind, gewählt.
  • C)den Mitgliedern des Jagdbeirates gewählt.
  • D)den Jagdgenossenschaften und Eigentümerinnen und Eigentümern der im Bereich des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, für die die Wahl stattfindet, gelegenen Jagdbezirke gewählt.
Erklärung

Wählberechtigt sind sowohl lokale Inhaber gültiger Jahresjagdscheine bzw. Jagdausübungsberechtigte als auch die Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer des Kreises. Untere Jagdbehörde und Jagdbeirat bestimmen den Kreisjagdmeister nicht.

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