Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-197-2015

Welche der folgenden Aussagen über die Pflichten der unmittelbaren Teilnehmenden an einer Treibjagd ist FALSCH?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur die Treiberinnen und Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben.

  • A)Nach Einnehmen des zugewiesenen Standes muss sich die Schützin oder der Schütze mit den benachbarten Schützinnen oder Schützen verständigen.
  • B)Der zugewiesene Stand darf vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.
  • C)Ein Durchziehen mit angeschlagener Waffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist untersagt.
  • D)Nur die Treiberinnen und Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben.

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