Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-106-2015

Welche der folgenden Geräte zählen NICHT zu den Schusswaffen im Sinne des Jagdgesetzes?

Kurze Antwort

Pfeil und Bogen, Handschleuder und Armbrust zählen nicht zu den Schusswaffen im Sinne des Jagdgesetzes.

  • A)Pfeil und Bogen
  • B)Kleinkalibergewehr
  • C)Handschleuder
  • D)Armbrust
Erklärung

Ein Kleinkalibergewehr ist eine Schusswaffe, da es Geschosse durch einen Lauf antreibt. Pfeil und Bogen, Handschleuder und Armbrust sind keine Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes.

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