Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-106-2015

Welche der folgenden Geräte zählen NICHT zu den Schusswaffen im Sinne des Jagdgesetzes?

Kurze Antwort

Richtig sind: Pfeil und Bogen, Handschleuder und Armbrust.

  • A)Pfeil und Bogen
  • B)Kleinkalibergewehr
  • C)Handschleuder
  • D)Armbrust

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