Kurze Antwort
Pfeil und Bogen, Handschleuder und Armbrust zählen nicht zu den Schusswaffen im Sinne des Jagdgesetzes.
Ein Kleinkalibergewehr ist eine Schusswaffe, da es Geschosse durch einen Lauf antreibt. Pfeil und Bogen, Handschleuder und Armbrust sind keine Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes.
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