Kurze Antwort
Rote Listen verzeichnen bedrohte oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie deren jeweiligen Gefährdungsgrad.
Sie enthalten die Namen der Arten und eine Einstufung ihrer Gefährdung. Rote Listen haben keine Gesetzeskraft, sondern dienen als Fachgutachten und Entscheidungsgrundlage.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.