Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-16-2015

Welche der genannten Aussagen über die "Roten Listen" sind zutreffend?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bei der "Roten Liste" handelt sich um Aufzählungen bedrohter oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und "Rote Listen" beinhalten Namen der Arten und einen Hinweis auf den Grad der Gefährdung.

  • A)Bei der "Roten Liste" handelt sich um Aufzählungen bedrohter oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
  • B)"Rote Listen" haben Gesetzeskraft
  • C)"Rote Listen" beinhalten Namen der Arten und einen Hinweis auf den Grad der Gefährdung
  • D)"Rote Listen" wurden von einem Herrn Rote erstellt

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