Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-16-2015

Welche der genannten Aussagen über die "Roten Listen" sind zutreffend?

Kurze Antwort

Rote Listen verzeichnen bedrohte oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie deren jeweiligen Gefährdungsgrad.

  • A)Bei der "Roten Liste" handelt sich um Aufzählungen bedrohter oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
  • B)"Rote Listen" haben Gesetzeskraft
  • C)"Rote Listen" beinhalten Namen der Arten und einen Hinweis auf den Grad der Gefährdung
  • D)"Rote Listen" wurden von einem Herrn Rote erstellt
Erklärung

Sie enthalten die Namen der Arten und eine Einstufung ihrer Gefährdung. Rote Listen haben keine Gesetzeskraft, sondern dienen als Fachgutachten und Entscheidungsgrundlage.

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