Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-56-2015

Welche der genannten Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis 5 Hektar Größe, deren besonderer Schutz erforderlich ist, kommen für die Festsetzung als Naturdenkmale durch Rechtsverordnung potentiell in Frage?

Kurze Antwort

Richtig sind: Felsen, alte Bäume und Alleen.

  • A)Felsen
  • B)alte Bäume
  • C)vorübergehend stillgelegte Ackerflächen
  • D)Alleen

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