Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-85-2015

Welche der genannten Gebiete zählen nach § 20 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zu den Schutzgebieten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet.

  • A)Waldgebiet
  • B)Flusslandschaft
  • C)Naturschutzgebiet
  • D)Landschaftsschutzgebiet

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten