Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-24-2015

Welche der genannten Pilze dürfen für den Eigenbedarf gesammelt werden?

Kurze Antwort

Totentrompete, Pfifferlinge, Morcheln und Steinpilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Eigenbedarf gesammelt werden.

  • A)Totentrompete
  • B)Pfifferling
  • C)Morcheln
  • D)Steinpilz
Erklärung

Auch besonders geschützte Speisepilze dürfen grundsätzlich ausnahmsweise in geringen Mengen zum Eigenbedarf entnommen werden. Dazu zählen unter anderem Pfifferlinge und Steinpilze.

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