Kurze Antwort
Totentrompete, Pfifferlinge, Morcheln und Steinpilze dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Eigenbedarf gesammelt werden.
Auch besonders geschützte Speisepilze dürfen grundsätzlich ausnahmsweise in geringen Mengen zum Eigenbedarf entnommen werden. Dazu zählen unter anderem Pfifferlinge und Steinpilze.
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