Kurze Antwort
Die Kategorie Schalentierreservat ist im Landesnaturschutzgesetz von Rheinland-Pfalz nicht enthalten.
Nationalparks, Landschaftsschutzgebiete und Biosphärenreservate sind anerkannte Schutzgebietskategorien. Ein Schalentierreservat gehört nicht zu den vorgesehenen Kategorien des Naturschutzrechts.
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